Helfen Sie mit einer Geldauflagen Menschen bei ihrem Weg aus der Armut

Informationen für Richter und Anwälte

Als Strafrichter, Strafrichterin, Staatsanwalt oder Staatsanwältin können Sie uns Geldauflagen zuweisen und unsere humanitäre Arbeit in sozialen Hilfsprojekten unterstützen. Mit Ihrer Geldauflage leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu unserem Kampf gegen weltweiten Hunger, Armut, medizinische Notlagen und Obdachlosigkeit.

Wir garantieren Ihnen:

  • die zuverlässige und zügige Benachrichtigung über eingehende und ausstehende Zahlungen
  • ein separates Geldauflagenkonto
  • fristgerechter Rechenschaftsbericht über Höhe und Verwendung der Zuweisungen (falls gewünscht)
  • ausschließliche Verwendung der eingegangenen Gelder für den Satzungszweck
  • anerkannte Gemeinnützigkeit mit Freistellungsbescheid (DATEI HINTERLEGEN) des Finanzamtes München

Die CED-Stiftung Christlicher Entwicklungsdienst erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und ist bundesweit in allen Listen der Oberlandesgerichte als Empfängerin von Geldauflagen vertreten.

Unser Aktenzeichen in Ihrem OLG-Bezirk: Datei zum Download

Das können Sie mit Ihrer Zuweisung bewirken

Mit 110 Euro…

…. können die monatlichen Benzinkosten für Hausbesuche im Faraja Palliativprogramm, Singida, Tansania, finanziert werden. Für viele schwer kranke und sterbende Patienten in abgelegenen Dörfern ist dies der einzige Zugang zu medizinischer Versorgung.

Mit 235 EUR…

… ermöglichen Sie den Bau eines Gewächshauses von ca. 50-60 qm für die ganzjährige Versorgung einer Familie mit Obst und Gemüse in Ayacucho, Peru und tragen so zu einer dauerhaften Versorgung der armen Landbevölkerung mit frischen Lebensmitteln bei.

Mit 5.200 EUR…

…. kann für 13 Mädchen in Piali, Indien ein vollständiger Schulplatz (inkl. Schulgebühren, Verpflegung, Schul-kleidung, Schulbedarf und medizinischer Versorgung) für ein Jahr finanziert werden. Die Investition in Bildung ist essenziell, um Kindern eine Perspektive zu geben und Armut langfristig zu bekämpfen.

Geldauflagenmaterial

Gerne senden wir Ihnen Flyer, Aufkleber mit unserer Anschrift und Kontonummer sowie die gewünschte Anzahl von speziellen Überweisungsträger mit der Aufschrift „Keine Spende“.

Bestellen Sie per Mail unter ced@ced-stiftung.de.

Alternativ stehen Ihnen die Unterlagen hier zum Download bereit: Flyer, Adressaufkleber, Überweisungsträger

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie haben eine Geldauflage auferlegt bekommen?

Hier einige wichtige Informationen zu Ihrer Zahlung:

  • Bitte überweisen Sie ausschließlich auf unser Sonderkonto für Geldauflagen:

Kontoinhaberin: CED Stiftung Christlicher Entwicklungsdienst

IBAN: DE58 7509 0300 0302 1630 04

BIC: GENODEF1M05

Bank: LIGA Bank

Verwendungszweck: Angabe des Aktenzeichens

  • Geben Sie unbedingt bei allen Zahlungen Ihr Aktenzeichen an. Nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung dem Gericht zeitnah zu bestätigen.
  • Jede Zahlung wird dem Gericht bestätigt, ebenso werden nicht fristgerecht gezahlte Geldauflagen angemahnt.
  • Falls Sie über Ratenzahlungen oder Aufschub verhandeln möchten, wenden Sie sich bitte unbedingt direkt an das Gericht. Wir dürfen gerichtliche Anweisungen nicht eigenmächtig ändern.
  • Ebenso wenig dürfen wir Ihnen für Ihre Zahlung eine Spendenbescheinigung ausstellen, denn sie ist nicht steuerlich absetzbar.

Bei Fragen zu Ihrem Zahlungsstand melden Sie sich bitte unter ced@ced-stiftung.de bei uns.

Helfen auch Sie mit einer Spende!

Jede Spende zählt! Wo viele kleine Spenden zusammenkommen, kann eine große Hilfe entstehen.

Das können Sie bewirken

5 €

= Bücher für eine Schülerin pro Schuljahr

70 €

= Betrieb einer Armenküche 1 Woche

235 €

= 1 Familie 1 Gewächshaus schenken

1
5 €
1000 €

Oder Wunschbetrag hier eingeben.